Ausschreibung zur 16.Kellergassenclassic am 29.06.2024
Ausschreibung zur 15.Kellergassenclassic am 29.06.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Oldtimerfreunde! Eine Oldtimerrallye mit Gleichmäßigkeitswertungen (Schnittgeschwindigkeit nicht über 50Km/h) und selektiven Sonderprüfungen (Lichtschrankenprüfungen und Schnittprüfungen). Durch die schönsten Kellergassen im Weinviertel bis hin zum Ziel in Ravelsbach. Anschließend Siegerehrung. Die genaue Route bleibt bis unmittelbar vor dem Start geheim.
PROGRAMMABLAUF:
Nennschluss: 31.05.2024, 24.00 Uhr Versand der Nennbestätigungen nach Einzahlung des Nenngeldes. Administrative Abnahme: 29.06.2024, 8.00 – 10.00 Uhr, WO: 3704 Heldenberg Kollers-Oldtimermuseum Fahrerbesprechung: 29.06.2024, 10.00 – 10.30 Uhr, beim Oldtimermuseum (Eingangsbereich) Start: 1. Fahrzeug: 29.06.2024, 11.01 Uhr Ziel: 3720 Ravelsbach, anschließend Abendessen und Siegerehrung im Gasthaus Ravelsbacherhof.
WERTUNG:
Als Grundlage der Wertung gelten: vollständiges Zurücklegen der vorgeschriebenen Fahrtstrecke mit eigener Kraft (rund ca. 200 km) - das Ergebnis der Kontrollpunkte - die Ergebnisse der Sonderprüfungen (Messung durch Einfahrts und Ausfahrtslichtschranke) - Einhaltung der vorgegebenen Schnittgeschwindigkeit (geheime Kontrolle!!!) -
Ihre Wertung richtet sich einzig nach Ihrem Ergebnis, die Leistung der anderen Teilnehmer hat darauf keinen Einfluss. Fahrer und Beifahrer werden abhängig von ihrem Abschneiden prämiert. Proteste gegen die Kilometrierung sind nicht zulässig.
TEILNAHMEBERECHTIGTE FAHRZEUGE, KLASSENEINTEILUNG:
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich historische Automobile bis zum Baujahr 1994. (Ausnahmen bitte per Mail abklären)
Klasse A2: Baujahr 1940 bis 1970 Klasse A3: Baujahr 1971 bis 1980 Klasse A4: Baujahr 1981 bis 1994 Klasse Opel: Sonderwertung für Fahrzeuge der Marke Opel! Klasse Mini: Sonderwertung für Klassik Minis bis Bj. 2000 (ab 5 Fahrzeugen in der Sonderklasse)! Das Starterfeld ist aus organisatorischen Gründen auf 60 Fahrzeuge limitiert. Der Veranstalter behält sich die Auswahl der teilnehmenden Fahrzeuge vor und kann Nennungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Fahrzeuge müssen sich in weitgehend originalem sowie technisch gutem Zustand befinden und zum Verkehr zugelassen sein. Blaue Probefahrtkennzeichen sind bei Einhaltung der Stvo. erlaubt. Der Fahrer hat die vorgeschriebenen, amtlichen Fahrzeugpapiere mit sich zu führen. Ausländische Teilnehmer müssen überdies einen Haftpflichtversicherungsnachweis mit sich führen (Grüne Versicherungskarte).
Die Klasseneinteilung erfolgt nach dem Baujahr. Proteste gegen die Wertung sind nicht zulässig.
FAHRER:
Jeder Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheines der Kategorie „B“ sein. Lizenzen sind nicht erforderlich. Die Fahrer fahren in
jeder Hinsicht auf eigene Gefahr und haben die Bestimmungen des Österreichischen Kraftfahrgesetzes sowie der österreichischen Straßenverkehrsordnung genauestens einzuhalten. Weisungen der Organe der Behörden und der Straßenaufsicht sind unbedingt Folge zu leisten. Beanstandungen an den Veranstalter seitens öffentlicher Organe führen zur Disqualifikation des betroffenen Teilnehmers. Die Fahrzeugabnahme entbindet den Fahrer nicht von der Verantwortung bezüglich der vollen Betriebs- und Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges. Die Fahrer tragen die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle, von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten und/oder angerichteten Schäden. Weiters erkennen die Fahrer mit Abgabe ihrer Nennung die Ausschreibungsbedingungen an, und unterwerfen sich diesen. Sie verzichten durch Abgabe ihrer Nennung auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Funktionäre oder irgendwelche andere Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Straßenverwaltungen übernehmen keine wie immer geartete Haftung für eine für diese Veranstaltung geeignete Beschaffenheit der Fahrbahn. Der/die Unterzeichnende erklärt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich für ihn/sie und sein/ihr Fahrzeug verursachten Personen Sach-, und Vermögensschäden im Bereich der Wertungsstrecke oder deren Einrichtungen allein die zivil- und strafrechtliche Haftung zu übernehmen. Sollten durch ein Schadenereignis von dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadensansprüche gestellt werden, so sind diese vom Verursacher schaden- und klaglos zu halten. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Veranstalter meinen Namen – Fahrzeugdaten sowie meine E-Mail-Adresse für die Veranstaltung speichert und Ergebnislisten auf seiner Homepage veröffentlicht! Während der Veranstaltung produzierte Foto-, Film- und Videoaufnahmen für PR-Zwecke verwendet werden können und mir daraus keine wie immer gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung steht.
NENNUNG, KOSTENBEITRAG, ALLGEMEINES:
2) wenn die Veranstaltung nicht stattfindet, Rückerstattung des Nenngeldes abzüglich 20% der Aufwandskosten.
Wichtig: Ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters kann nicht mit einem anderen als dem genannten Fahrzeug an den Start gegangen werden! Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu dieser Fahrt noch nähere Durchführungsbestimmungen und Änderungen als Bestandteil der Ausschreibung zu erlassen, bzw. die Veranstaltung abzusagen. Weiters lehnt der Veranstalter jede Haftung für Sach- und/oder Personenschäden, die während der Fahrt auftreten können, ab. Höhere Gewalt entbindet den Veranstalter von der Einhaltung seiner Pflichten.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Nennformular Ihres Fahrzeuges baldmöglichst an Michael Schellenberger, per E-Mail an die Adresse: info@oldtimerrallye.at od. an Fax: 02272/900449211
1. Nennschluss ist der 31. 05. 2024. Das Nenngeld beträgt € 99.- pro Fahrzeug mit zwei Personen, und € 15.- für jede weitere Person und ist bis spätestens 31. 05 2024, auf das Konto IBAN: AT37 3232 2300 0202 3505 BIC: RLNWATW1322 Raika Ziersdorf, lautend auf Michael Schellenberger zu entrichten. Bei Nennungen die später einlangen beträgt das Nenngeld € 129.— pro Fahrzeug mit zwei Personen. € 15.- für jede weitere Person (Kinder bis 10Jahre sind davon befreit)
Das Nenngeld beinhaltet folgende Leistungen des Veranstalters: Rallyeunterlagen, die Zeitnehmung, Pokale, ein Abendessen pro Teilnehmer anlässlich der Siegerehrung am Abend, sämtliche Durchführungskosten der Organisation. Nennungen werden erst nach Einzahlung des Nenngeldes berücksichtigt! Das Nenngeld wird rückerstattet: 1) an Mannschaften, deren Nennung abgelehnt wurde.
Anweisungen der Funktionäre ist ausnahmslos Folge zu leisten. Zuwiderhandeln und Verstöße ziehen den Ausschluss nach sich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und wünschen Ihnen eine gute Anreise, sowie viel Freude und Erfolg bei der Kellergasse Classic 2023! Gemeinsam mit unserem ganzen Team versprechen wir alles dazu zu tun, dass Sie an dieser Veranstaltung sehr viel Spaß haben werden!
Mit sportlichen Grüßen Michael Schellenberger